Liefer- und Zahlungsbedingungen

A. LIEFERBEDINGUNGEN

1. Angebot

Angebote sind in allen Teilen freibleibend; anderweitiger Verkauf bleibt vorbehalten.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die angenommenen Aufträge werden zu den jeweils am Versandtage gültigen Preisen ausgeführt.

3. Bedingungen

Der Mindestauftragswert beträgt 10 EURO netto. Aufträge werden von uns ausschließlich zu diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegengenommen. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur dann wirksam, sofern sie von uns schriftlich vereinbart bzw. bestätigt sind. Die Warenannahme durch unseren Kunden gilt als dessen vorbehaltlose Anerkennung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

3.1 Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen, die ausschließlich der Verbesserung des Artikels dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung durchzuführen. Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, im Falle einer Insolvenz eines Lieferanten auf ein entsprechendes Ausweichprodukt auszuweichen.

4. Versand der Ware

Die Versand- und Verpackungsart wird von uns ausgewählt. Bei Abholung der Ware durch den Kunden bei uns erfolgt keine Frachtvergütung. Ab einem Nettowarenwert von 75 Euro pro Auftrag liefern wir frei Haus. Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von 75 Euro berechnen wir einen Versandkostenanteil von 8,00 Euro. Bei eventuellen Nachlieferungen, die durch uns verschuldet werden, entfällt der Versandkostenanteil. In allen  Fällen wird die Ware auf Gefahr unseres Kunden versandt. Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind bei der Übernahme des Gutes etwaige Transportschäden von der Bahn oder dem Spediteur bescheinigen zu lassen (z.B. Paket nass oder Karton beschädigt).

4.1 Versandkosten für Insel- und Auslandslieferungen werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

5. Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen sind 10 % Mehr oder Minderungen möglich. Bei Lagerware behalten wir uns eine Änderung auf Packungseinheiten vor.

6. Abnahmeverpflichtung

Unser Kunde hat die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Lieferzeit abzunehmen. Nach Ablauf der Lieferzeit sind wir nach fruchtlosem Setzen einer angemessenen Frist von der Lieferungsverpflichtung frei. Wir sind berechtigt, unabhängig von weiter bestehenden Rechten auf Zahlung und Abnahme gegen den Käufer gegenüber den Kunden die von ihm nicht abgenommene Ware nach unserem Ermessen freihändig oder öffentlich meistbietend zu verkaufen und den Differenzbetrag zwischen vereinbartem Kaufpreis und evtl. Mindererlös als Schadenersatz von unserem Kunden nachzufordern. Die in Erledigung eines Auftrages ordnungs- und vertragsgemäß ausgelieferte Ware wird von uns nicht mehr zurückgenommen. Bei Sonderanfertigungen ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Stornierung nicht mehr möglich.

7. Rückgabe- und Widerrufsrecht

Unser Kunde ist berechtigt, die Ware innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferdatum zurückzugeben, sofern die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in einwandfreier Originalverpackung ist und eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung beigefügt ist. Die Abholung erfolgt nachdem der Kunde bei der zuständigen Sachbearbeitung eine Rückholung vereinbart hat. Die Abholung der Ware erfolgt durch unseren Paketdienst. Die Fahrer sind nur mit entsprechendem Rückholschein berechtigt, Ware entgegenzunehmen. Bei einem Nettowarenwert unter 10,00 EURO übernehmen wir keine Kosten für die Abholung. In diesem Fall ist die Ware frei Haus an uns zurückzusenden. Nach Ablauf der Rückgabefrist von 10 Werktagen kann unser Kunde von uns gelieferte Ware bis zu 6 Monate nach Lieferung zurückgeben. Hierfür erheben wir eine Rücknahmegebühr von 20% vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 4,90 EURO. Über den Wert der zurückgegebenen Ware abzgl. der Rücknahmegebühr erstellen wir Ihnen eine Gutschrift. Die Kosten der Rückgabe tragen wir nur bei den von uns verursachten Fehlern, andernfalls stellen wir dem Kunden die Retourenkosten in Rechnung. Retourenkosten auf Grund von unfreien Rücksendungen werden von uns nicht übernommen.

7.1 Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% vom jeweiligen Nettowarenwert, mindestens jedoch 4,90 EURO.

7.2 Bestellartikel, die nicht zu unserem Artikelstamm gehören und für unseren Kunden extra bestellt wurden, sind von der Rückgabe gem. Ziffer 8 ausgeschlossen und können nicht storniert oder zurückgegeben werden. Diese Artikel sind auf unseren Rechnungen durch einen Vermerk gekennzeichnet.

7.3 Gutschriften für zurückgegebene Ware erstellen wir erst ab einem Gutschriftswert in Höhe von EURO 15,00. Unter EURO 15,00 verrechnen wir den Betrag mit der nächsten Lieferung.

8. Mängelrügen

8.1 Mängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

8.2 Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes.

8.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8.4 Ansprüche unseres Kunden gegen uns auf Erstattung der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

8.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8.6 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.

8.7 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

9. Haftung

9.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.

9.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.

9.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

10. Rechnungsstellung

Die Rechnung wird bei Versandbereitschaft erteilt. Kann wegen Beförderungsschwierigkeiten oder aus Gründen höherer Gewalt oder auf Wunsch des Kunden nicht versandt werden, so wird die Ware für Rechnung und auf Gefahr dieses Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche wird dadurch nicht berührt.

11. Lieferunmöglichkeit

Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise von dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern uns die Lieferung durch unverschuldetes Unvermögen wie etwa durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Streiks, Lieferschwierigkeiten oder andere Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich ist. Unser Kunde hat in diesem Falle kein Recht auf Ersatzlieferung oder Schadloshaltung sowie auf Schadenersatz, Vornahme eines Deckungskaufs, Verzugszinsen oder ein Rücktrittsrecht. Bei außergewöhnlichen Umständen, insbesondere bei unvorhergesehbaren Schwierigkeiten in der Belieferung durch die Lieferwerke, bei denen wir die Aufträge untergebracht haben, haben wir das Recht, die Lieferzeit angemessen und in einem für unseren Kunden zumutbaren Umfang zu verlängern.

11.1 Übernimmt unser Kunde die Ware nicht zu dem vorgesehenen Liefertermin bzw. zu dem vereinbarten Abruftermin, so ist er zur Erstattung der durch Lagerung sowie erneuten Anlieferung entstehenden Mehrkosten verpflichtet. Der Rechnungsbetrag ist ab vereinbartem Liefer-/Abruf-termin fällig.

11.2 Lieferungen erfolgen nur in handelsüblichen Verpackungseinheiten laut Katalog (Mindestmenge).

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns aus den jeweiligen Verträgen und aus der Geschäftsverbindung mit unseren Kunden jetzt oder künftig, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen unsere Kunden zustehenden Ansprüche, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren, vor.

12.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch unseren Kunden ist nicht gestattet. Von etwaigen Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seinen Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Ansprüche übertragen.

12.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt unser Kunde ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren durch unseren Kunden erwerben wir an einer neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

12.4 Unser Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Veräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seine Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Leistungsgegenstände tritt unser Kunde hiermit ferner an uns alle Ansprüche ab, die im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Kreditinstitute zustehen oder zukünftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware als an uns abgetreten. Die vorstehende Abtretung beinhaltet keine Stundung der uns gegen den Kunden zustehenden Zahlungsansprüche.

12.5 Unser Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Ansprüche jedoch nicht einziehen, solange unser Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle eingetreten, hat uns unser Kunde die abgetretenen Ansprüche und deren Schuldner unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung schriftlich mitzuteilen.

12.6 Unser Kunde hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, getrennt zu lagern und als in unserem Eigentum stehend zu kennzeichnen.

12.7 Auf Verlangen unseres Kunden werden wir das uns an der Vorbehaltsware zustehende Eigentum und die an uns abgetretenen Ansprüche insoweit zurückübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen diesen Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20/100 übersteigt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist für alle gegenseitigen Ansprüche aus einem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, aus-schließlicher Erfüllungsort unser Firmensitz. Gerichtsstand für Ansprüche aus den in Satz 1 genannten Vertragsverhältnissen ist das für unseren Firmensitz zuständige Amts-/Landgericht.

B. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNGSAUSSCHLUSS

1. Bezahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Jede Erstbestellung eines Neukunden erfolgt per Vorkasse.

2. Aufrechnung und Zurückbehaltung

2.1 Unser Kunde kann uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen wirksam aufrechnen.

2.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde nur berechtigt, sofern der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

3. Annahme von Wechseln

Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung des Kunden bestmöglich verwertet. Die Spesen trägt der Kunde und sind ab Fälligkeitstag der Rechnung sofort bar zu entrichten.

4. Zielüberschreitung

Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele ist uns der hierdurch entstehende Verzugsschaden in der uns entstandenen Höhe, zumindestest aber in Höhe der gesetzlich geltenden Verzugszinsen zu erstatten. Sollte der Kunde unsere Zahlungsziele überschreiten, so erfolgt eine weitere Belieferung ohne Ankündigung per Vorkasse, solange der Zahlungsrückstand nicht ausgeglichen ist.

C. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.

Stand 13.12.2011

 

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