Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind; Schweigen auf ein Angebot ist kein Annahme.
- Preise sind errechnet auf Grund der Gestehungskosten am Tage der Angebotsabgabe. Material- oder Lohnverteuerungen oder sonstige Umstände, die die Anfertigung verteuern, berechtigen uns zum Vertragsrücktritt, sofern der Käufer diese Mehrkosten zu tragen nicht bereit ist.
- Versand erfolgt auch in Fällen, in denen wir frachtfreie Lieferung vereinbart haben, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschädigte Sendungen bitten wir sofort bei Eintreffen zu prüfen, nur mit dem üblichen Vorbehalt anzunehmen und uns den beglaubigten Sachverhalt sofort mitzuteilen.
- Lieferzeit ist die Frist von der Bestätigung eines Auftrages bis zum Tage der Versandbereitschaft. Sie läuft bei den bedruckten Artikeln erst vom Eingang der genehmigten Korrektur und bei Extraanfertigungen vom Eingang der Produktionsfreigabe an. Politische und wirtschaftliche Vorgänge, die eine ordnungsgemäße Abwicklung verhindern oder beeinträchtigen, auch Verkehrsstörungen, Materialmangel usw. bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit, gestatten uns aber deren Verlängerung oder Rücktritt vom Vertrag nach unserer Wahl.
- Reklamationen aller Art sind uns sofort nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort, bekannt zugeben. Bei anerkannten Reklamationen kann der Käufer nur Gutschrift für die zurückgenommene Ware, nicht aber Ersatzlieferung verlangen oder Schadenersatzansprüche stellen. Für die Beurteilung der Ware ist der Gesamtausfall, nicht der Ausfall einzelner Stücke maßgebend. Besonders machen wir darauf aufmerksam, dass wir Ware, welche bereits vom Käufer weiterbehandelt oder in irgendeiner Form weiterverarbeitet ist, als ordnungsgemäß abgenommen betrachten und nachträglich keinerlei Reklamationen anerkennen können.
- Zahlungsbedingungen:
Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen; bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen werden 2% Skonto gewährt. Verzugszinsen werden berechnet in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nach Ablauf von 45 Tagen vom Rechnungstage an. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und wenn der Käufer Diskont- und sonstige Spesen sofort in bar an uns bezahlt. Im übrigen erfolgt die Annahme von Wechseln nur zahlungshalber. Wechselforderungen werden im Falle der Zahlungseinstellung des Bezogenen sowie dann sofort und unabhängig vom Fälligkeitstermin zur Zahlung fällig, wenn für den Bezogenen die Eröffnung eines Konkurses oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt worden ist. - Sonderanfertigungen berechtigen uns zu Mitlieferung der 2.Wahl bis 5%.
- Bei Extra-Anfertigungen sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% gestattet.
- Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Weiterverkauf unserer Ware im normalen Geschäftsbetrieb gilt der Anspruch auf Gegenleistung im Augenblick der Entstehung in Höhe von 50% als an uns abgetreten; der Verkäufer ist zur Rückabtretung verpflichtet, sobald die abgetretenen Forderungen die zu sichernde Forderung des Verkäufers um mehr als 20% übersteigen. - Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gudensberg.
Gerichtsstand ist für alle Fälle, auch für solche, die sich aus einer Wechsel- oder Scheckverpflichtung ergeben, das Amtsgericht Fritzlar. - Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, dann bleiben gleichwohl die anderen Bestimmungen im vollen Umfange in Kraft; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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