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Neue Gefahrgutregelungen der Post
Die Deutsche Post AG hat mit Wirkung zum 1. August 2009 ihre „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ geändert. Hintergrund der Änderungen: Die bisherigen Regelungen waren auf die IATA-DGR gestützt, ab August bewegt sich die Briefpost nur noch auf der Straße, so dass das ADR anzuwenden ist.

Neue Regelungen der Post ab 01.08.2009
Aufdruck / Kennzeichnungen gemäß den Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen
Teil 1: BRIEF National (gültig ab 01.01. 2009)
Teil 2: DHL PAKET National (gültig ab 01.01.2009)
Teil 3: DHL Express national (gültig ab 01.07.2009)

Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial, Bestimmungen ab 2007
Deutsches Ärzteblatt, 16. Nov. 2007
Transportverpackung für medizinisches und biologisches Untersuchungssgut

Transportverpackung für medizinisches und biologisches Untersuchungsgut


Klassifizierung und Verpackung ansteckungsgefährlicher Stoffe Kl. 6.2.

Definition der Klasse 6.2 und ADR 2007 Klassifizierung diagnostischer Proben


Regelungen für die Beförderungansteckungsgefährlicher Stoffe
Zugelassene Stoffe und Gegenstände
Nicht zugelassene Stoffe und Gegenstände für den Postversand
Übersicht über die Verpackungs- und Versandvorgaben der Deutschen Post AG
Transportverpackung für Stoffe und Gegenstände der UN-Nr. 3373
Verpackungsanweisung P 650

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Regelungen über den Postversand von medizinischem und biologischem Untersuchungssgut

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Postversand und die Regelungen über den Versand von Gefahrstoffen