Produkt-Neuheit 11.09.2026

Achtung:Die Deutsche Post ändert das Maxibrief-Format zum 1.1.2027

Ab dem 1. Januar 2027 lässt die Deutsche Post beim Maxibrief nur noch 30 mm Höhe zu – bisher waren es 50 mm. Wer Untersuchungs- und Probenmaterial per Maxibrief verschickt, sollte seine Verpackung jetzt anpassen. Unsere Süsse Postbox (Art.-Nr. 11225) ist mit exakt 30 mm Außenhöhe passgenau auf das neue Format ausgelegt.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Bei der Deutschen Post ändern sich die Briefformate: Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Maxibrief und Großbrief einheitlich eine maximale Höhe von 30 mm. Für den Maxibrief ist das eine deutliche Umstellung – bislang waren 50 mm zulässig.

Für alle, die Proben per Maxibrief versenden, heißt das konkret: Die gewohnte Versandhöhe wird spürbar knapper. Verpackungen, die heute noch anstandslos durchgehen, passen ab 2027 nicht mehr ins Format. Der Vorteil, wenn Sie frühzeitig umstellen: Sie wechseln in Ruhe und geplant – statt unter Zeitdruck kurz vor dem Stichtag.

Unsere Antwort: die Süsse Postbox (Art.-Nr. 11225)

Die starre Außenverpackung für biologische Stoffe der Kategorie B ist mit exakt 30 mm Außenhöhe passgenau auf das neue Maxibrief-Format ausgelegt – und schon heute lieferbar.

  • Maxibrief-Maß – außen 225 × 149 × 30 mm, innen nutzbar 26 mm
  • Vorbedruckt nach UN3373 / P650, Kategorie B in Deutsch und Englisch
  • Auf Wunsch individuell mit Ihrem Logo und Absender bedruckt
  • Frühzeitig anfragen – wir informieren Sie über die Lieferzeiten

Das passende System für den flachen Versand

Für den vollständigen, sicheren Probenversand nach dem dreiteiligen P650-Prinzip haben wir das Sortiment rund um den neuen Maxibrief aufeinander abgestimmt:

  • Postbox (Art.-Nr. 11225) – die starre Außenverpackung mit 30 mm Außenhöhe.
  • Schutzgefäß – schlank genug für den Maxibrief: rundes Sekundärgefäß mit nur 25,5 mm Querschnitt, nimmt Primärgefäße bis Ø 22 mm auf – einfach einstecken.
  • Blister – geringe Gesamthöhe, maxibrief-geeignet, aus recyceltem R-PET-Material (350 µm), universell für Röhrchen mit 70 / 107 mm Länge.

So bleibt der Versand von Untersuchungsmaterial auch nach der Umstellung sicher, formgerecht und wirtschaftlich.

Häufige Frage: Muss auch die Sekundärverpackung auf 95 kPa geprüft sein?

Beim Versand biologischer Stoffe der Kategorie B (UN3373) erreicht uns immer wieder die Frage, ob neben dem Primärgefäß auch die Sekundärverpackung auf 95 kPa (0,95 bar) geprüft sein muss. Die Verpackungsanweisung P650 verlangt ein Entweder-oder: Es genügt, wenn entweder das Primärgefäß oder die Sekundärverpackung dem Innendruck von 95 kPa standhält.

In der Praxis heißt das: Probenröhrchen etablierter Hersteller sind in der Regel bereits auf 95 kPa ausgelegt – dann braucht die Sekundärverpackung keine eigene Druckprüfung; sie muss flüssigkeitsdicht sein und die Saugeinlage aufnehmen. Unsere Primärgefäße sind auf 95 kPa ausgelegt. Für freigestellte medizinische Proben ist eine 95-kPa-Eignung ohnehin nicht gefordert – hier haben wir zusätzlich Versandtüten und Beutel im Programm, auf Wunsch individuell bedruckt.

Unverbindliche Information (Stand: August 2026). Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen der Vorschriften (u. a. ADR 4.1.4.1 / P650, ADR 2.2.62.1.5.8, IATA-DGR 650, Gefahrgutregelungen der Deutschen Post) sowie die Bedingungen Ihres Dienstleisters. Die Einstufung als freigestellte Probe nimmt der Einsender fachlich selbst vor.

Ihr kostenloses Muster & persönliche Beratung

Sie sind unsicher, ob Ihr Versand betroffen ist? Wir beraten Sie gern – und schicken Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Muster, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.

Fragen zur Verpackungswahl? Telefon +49 (0) 5603 502-0 · info@suesse.de